Nr. 15: Bilanz der Gesundheits- und Pflegepolitik
ZUR SACHE
Kurzinfo der Landtagsfraktion
Die FDP in Nordrhein-Westfalen steht für eine Gesundheitspolitik, die sicherstellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in jedem Lebensalter und in jeder sozialen Lage eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung erhalten. Die Politik der rot-grünen Vorgängerregierung bis 2005 war geprägt von Zentralismus, von Bürokratie und dem fehlenden Mut, angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels auch neue Wege zu erproben. Das haben wir geändert.
Mit dem Krankenhausgestaltungsgesetz haben die Krankenhäuser durch die Verringerung übermäßiger und ineffektiver Detailregelungen deutlich mehr Gestaltungsfreiheit erhalten. Die Investitionsförderung ist mit der Baupauschale sehr viel gerechter und transparenter geworden als im alten System der Einzelförderung. Außerdem hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass 170 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zugute kommen.
Die FDP hat sich erfolgreich für eine Stärkung der Transparenz und der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich eingesetzt, um für die Patientinnen und Patienten die Vergleichbarkeit der Qualität im Krankenhaus zu verbessern. Angesichts der Hinweise auf massive Verstöße gegen Arbeitszeitregeln hat die FDP dafür gesorgt, dass seit Jahresbeginn die Einhaltung der Arbeitszeiten von Klinikärzten kontrolliert wird. Risiken für die Qualität der Patientenversorgung werden dadurch deutlich verringert.
Zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungsqualität hat die Landesregierung 2009 das "Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung" aufgelegt. Die FDP-Fraktion im Landtag hatte bereits 2007 auf das Problem eines drohenden Hausärztemangels - vor allem im ländlichen Bereich - hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet. Nunmehr können erste Erfolge verbucht werden. Durch finanzielle Anreize wurden neue Zulassungen und Praxisnachfolgen realisiert.
Mit einer Bundesratsinitiative hat die von der FDP mitgetragene Landesregierung deutlich gemacht, dass eine Benachteiligung der nordrhein-westfälischen Ärzte bei der Vergütung nicht hinnehmbar ist. Um zu verhindern, dass in ländlichen Gebieten Versorgungsengpässe entstehen, hat sich die FDP gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe außerdem vehement für eine Nachbesserung der Reform der Notdienstbezirke eingesetzt und schließlich eine deutliche Aufstockung der Zahl der Notdienstpraxen erreicht. Davon profitieren vor allem ältere immobile Menschen.
Die FDP hat sichergestellt, dass der Bereich der psychischen Erkrankungen bei der Umsetzung des Landespräventionskonzeptes angemessen berücksichtigt wird. Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie trägt das Konzept der Landesregierung dazu bei, Versorgungslücken im teilstationären und stationären Angebot zu schließen. Seit langem bemüht sich die FDP darum, die Zahl der Zwangseinweisungen nach dem „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ zu reduzieren. Unser Engagement in diesem sensiblen Bereich werden wir unvermindert fortsetzen. Zudem hat die FDP dafür gesorgt, dass eine beliebige Videoüberwachung - vor allem in geschlossenen psychiatrischen Stationen – heute nicht mehr möglich ist und stattdessen nur noch zu konkreten medizinischen Zwecken zum Einsatz kommen darf. Auf diese Weise haben wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Patientinnen und Patienten gestärkt.
In der Suchtpolitik hat die FDP Problemfelder bearbeitet, die lange Zeit vernachlässigt wurden. Auf unsere Initiative hin wurde das Landesprogramm für die Prävention der Cannabis-Sucht "Stark statt breit" aufgelegt. Gerade von Jugendlichen wird Cannabis noch immer verharmlost und die negativen Folgen, vor allem für die seelische Gesundheit, sind häufig unbekannt.
Mit dem Gesundheitscampus in Bochum und der Fachhochschule für Gesundheitsberufe haben wir ein Netzwerk von Gesundheits- und Technologieinstituten mit europäischer Ausrichtung geschaffen. Ziel ist, die gesundheitswirtschaftliche Kompetenz insgesamt stärker zu bündeln und innovative Ansätze für die Lösung gesundheitlicher Herausforderungen hervorzubringen. Dazu zählen die Krebsforschung, Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson, aber auch Dienstleistungen und Produkte, die das tägliche Leben älterer Menschen in der eigenen Wohnung unterstützen.
Mit dem Nichtraucherschutzgesetz haben wir in Nordrhein-Westfalen erstmals einen umfassenden Schutz vor Passivrauch in Krankenhäusern, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie in der öffentlichen Verwaltung sichergestellt. Zugleich haben wir praxisnahe Lösungen für die Interessen der rauchenden Gaststättenbesucher und der Gastwirte erreicht. Forderungen der Grünen nach einem generellen Rauchverbot nicht nur in Gaststätten, sondern auch in Biergärten und Straßencafés lehnen wir strikt ab. Das würde unsere lebendige Kneipenkultur zerstören und tausende Gastwirte in den Ruin treiben.
Bis zum Jahr 2020 wird allein in Nordrhein-Westfalen die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf 650.000 ansteigen. Politik, Träger und Einrichtungen sind gleichermaßen gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das Berufsfeld der Pflege attraktiver wird. Im Bereich der stationären Pflege hat Nordrhein-Westfalen mit dem Wohn- und Teilhabegesetz bereits die Weichen für einen wirksamen Bürokratieabbau gestellt und die Gestaltungsspielräume für die Pflegenden vergrößert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Ausbildung in den Pflegeberufen im Rahmen eines neuen Pflege-Berufsgesetzes zusammengefasst und die Ausbildung vereinfacht wird. So erhalten die Absolventinnen und Absolventen mehr berufliche Entwicklungschancen.
Die von der früheren rot-grünen Landesregierung eingeführte und nicht mehr zeitgemäße Berichterstattung für Gesundheitsberufe haben wir durch ein Pflegefachkraft-Monitoring ersetzt. Auf diese Weise erhalten wir so früh wie möglich fundierte Informationen über die Berufssituation und den Ausbildungsmarkt in der Pflege. Zudem fördern wir rund 1.500 Schulplätze in der Altenpflegeausbildung mehr als Rot-Grün im Jahr 2005. Dies entspricht einer Steigerung von 20 Prozent. Erfolgversprechend ist auch der "Aktionsplan Altenpflege 2010", durch den wir 1.000 Ausbildungsplätze für arbeitslose Menschen in der dreijährigen Fachkraftausbildung fördern wollen.
Mit dem Wohn- und Teilhabegesetz haben wir die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt gestellt. Dies gilt für die Wohnlichkeit, die Gestaltungsspielräume im Alltag sowie die Mitwirkungsrechte und die Transparenz des Leistungsgeschehens. Auf Initiative der FDP wurde nicht nur die ärztliche, sondern auch die fachärztliche Betreuung in einer Einrichtung sichergestellt. Zudem haben wir die Transparenz bezüglich der Qualität der Versorgung in stationären Einrichtungen deutlich verbessert. So unterstützen wir pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörige dabei, das für sie passende Angebot zu finden.









