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Kurzinfo der Landtagsfraktion




Die FDP hat sich in der vergangenen Legislaturperiode nachdrücklich für eine solide Gemeindefinanzierung eingesetzt. Die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens haben unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung in den Jahren 2006 bis 2010 insgesamt 10,6 Mrd. Euro mehr vom Land erhalten, als dies unter Rot-Grün zwischen 2001 und 2005 der Fall war. Allein für die Krisenjahre 2009 und 2010 stellte das Land den Städten und Gemeinden mit jeweils 14,5 Milliarden Euro die höchsten Mittel seit Bestehen Nordrhein-Westfalens zur Verfügung. Mehr als jeder vierte Euro des Landeshaushalts wurde für die kommunale Ebene vorgehalten. Allein durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhielten die Kommunen für die Jahre 2009 und 2010 die Rekordsummen von 7,9 bzw. 7,6 Milliarden Euro. Dabei konnte sowohl die Bildungspauschale mit 600 Millionen Euro, als auch die Sportpauschale mit 50 Millionen Euro konstant gehalten werden. Der Verbundsatz beträgt unverändert 23 Prozent.

Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die finanzielle Situation der NRW-Kommunen positiv zu bewerten. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung ist die Finanzkraft der nordrhein-westfälischen Kommunen deutlich größer als in weniger dezentral organisierten Bundesländern. Mit 63,2 Prozent ist der Anteil der kommunalen Einnahmen am Gesamtbudget des Landes mit Abstand der höchste im Bundesgebiet. Der Länderdurchschnitt liegt bei nur 40,8 Prozent. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden nach einer steten Erholung bis zum Jahr 2008 heute aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich angespannt ist. Es bedarf deshalb weiterer Anstrengungen zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit.

Um die negativen Folgen der weltweiten Krise abzufedern, hat das Land den Kommunen im Rahmen des Konjunkturpakets II schnell und unbürokratisch rund 84 Prozent des Gesamtfördervolumens zur Verfügung gestellt. Dies ist die bundesweit höchste Weiterleitungsquote. Hierdurch stehen ihnen für die Jahre 2009 und 2010 rund 2,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für Investitionen in Bildung und Infrastruktur zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Land mit dem Haushaltsgesetz 2010 verbesserte Möglichkeiten geschaffen, die Teilhabe finanziell angeschlagener Kommunen an wichtigen Förderprogrammen zu gewährleisten. Durch Heraufsetzung des Fördersatzes auf 90 Prozent sowie die Schaffung der Möglichkeit, den kommunalen Eigenanteil auch durch zweckgebundene Drittmittel erbringen zu können, wurde der Fördermittelzugang wesentlich erleichtert.

Die Halbzeitbilanz zur Umsetzung des Konjunkturpakets II ist ausgezeichnet: In den nordrhein-westfälischen Kommunen laufen zurzeit bereits 5.835 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 2,4 Milliarden Euro. Ein Jahr nach dem Start in Nordrhein-Westfalen sind 84 Prozent der Gelder aus dem Konjunkturpaket verplant, davon fast die Hälfte für Kindergärten und Schulen. Die FDP hat die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen trotz der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise in der Nachkriegsgeschichte gestärkt. Dagegen liegen die Kommunalfinanzen in den Städten, die seit Jahrzehnten von der SPD regiert werden, in Trümmern. So hat Herne zum Beispiel eine pro Kopf-Verschuldung von 2.830 Euro, Bochum hat 3.450 Euro, den Vogel schießt Oberhausen ab mit 7.134 Euro Schulden pro Kopf. Die durchschnittliche pro Kopf-Verschuldung in NRW liegt bei 1.590 Euro.

Darüber hinaus wurden den Kommunen seitens des Landes auf der Grundlage des "Einheitslastenabrechnungsgesetzes" insgesamt 901 Millionen Euro für Überzahlungen bei ihrer Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit im Zeitraum von 2006 bis 2008 erstattet. Zukünftig bildet das "Einheitslastenabrechnungsgesetz" die Grundlage für einen planungssicheren Abrechnungsmodus der kommunalen Einheitslastenbeteiligungen bis zum Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019. Mit dem verabschiedeten Gesetz hat die Landesregierung einen Abrechnungsmodus gewählt, der zwischen den verschiedenen Methoden zur Bestimmung der Einheitslasten vermittelt und eine faire Lösung für alle Beteiligten darstellt.

Die FDP gibt sich aber nicht mit dem Erreichten zufrieden und setzt sich nachdrücklich für eine Revision des Gemeindefinanzierungssystems ein. Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere bei der Mittelausstattung der Kommunen für die Erbringung von Aufgaben, die ihnen von übergeordneten Ebenen übertragen wurden. Hierzu gehört beispielsweise die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfänger. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde auf Initiative insbesondere des stellvertretenden NRW-Ministerpräsidenten Andreas Pinkwart im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung die Einrichtung einer Dialogplattform zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen festgeschrieben. Trotz des zweistufigen Staatsaufbaus in Deutschland werden dabei erstmalig auch die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände direkt an den Erörterungen beteiligt. Die hierzu beim Bundesfinanzministerium gegründete "Gemeindefinanzkommission", in der auch FDP-Innenminister Ingo Wolf vertreten ist, hat die Arbeit bereits aufgenommen.

Neben diesen strukturellen Anpassungen bedarf es einer weiteren wesentlichen Änderung im System der Gemeindefinanzierung - dem Ersatz der Gewerbesteuer. Nach wie vor stellt diese Steuer für viele Städte und Gemeinden die bedeutendste Finanzierungsquelle dar. Aufgrund ihrer Konjunkturanfälligkeit ist sie jedoch sehr unbeständig und schwer berechenbar. Dies wird durch die jüngsten Gewerbesteuereinbrüche infolge der Wirtschaftskrise erneut unter Beweis gestellt. Aus diesem Grund setzt sich die FDP für den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine "Kommunalsteuer" ein. Anstelle der Gewerbesteuer sollen die Städte und Gemeinden dabei zukünftig einen höheren Umsatzsteueranteil sowie einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer erhalten. Die Höhe dieses Zuschlags legen sie im Hebesatzverfahren selbst fest und behalten damit ihre steuerpolitische Unabhängigkeit. Bund, Länder und Kommunalverbände erörtern diese Frage seit Anfang März in der "Gemeindefinanzkommission".

Mit der Novellierung des Kommunalwahlrechtes haben wir die aktiven und passiven Wahlrechte erheblich gestärkt. Die neue Eigenständigkeit der Wahl der (Ober-) Bürgermeister und Landräte und die Entkopplung von der Wahl der Räte und Kreistage verleiht der Persönlichkeitswahl mehr Bedeutung und stärkt das Amt. Die FDP hat sich zudem erfolgreich für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl stark gemacht. Ab 2014 finden die Kommunalwahlen zu den Vertretungen der Kreise, Gemeinden und Bezirksvertretungen am Tage der Europawahl statt.

In der Regierungsverantwortung der FDP sind die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und die Rechte der Rats- und Kreistagsmitglieder erheblich verbessert worden. Auch die zwischengemeindlichen Kooperationen sind mit der Reform der Gemeindeordnung erleichtert worden. Durch die Ermöglichung von Mehrfachzweckverbänden haben wir grundlegend neue Wege für interkommunale Kooperationen eröffnet und damit unverzichtbare Potenziale zur Gesundung der Gemeindefinanzen geschaffen. Unter Innenminister Ingo Wolf fördert das Land innovative Ansätze zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung, u.a. durch das Pilotprojekt "Shared Services" im Oberbergischen Kreis. Mit der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes haben wir Handwerk und Mittelstand von der unfairen Konkurrenz durch kommunale Unternehmen befreit und die Bürger vor teuren Fehlentwicklungen bewahrt.