Viele von Ihnen haben durch die Medien eventuell einen einseitigen Eindruck über eine etwaige „Spendenaffäre“ der FDP erhalten. 

Der behauptete Zusammenhang zwischen Spenden der Substantia AG und der gemeinsamen Forderung von CDU/CSU und FDP, dem Übernachtungsgewerbe den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zuzugestehen, ist frei jedoch erfunden.

Zum abgelehnten Geschäftsordnungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, über die Zurücknahme der Umsatzsteuerermäßigung für die Hotellerie (Bt-Drs. 17/447) nehme ich wie folgt Stellung:

Richtig ist, dass die FDP in den Jahren 2008 und 2009 rechtsmäßig Spenden der Substantia AG erhalten und offengelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung (2 BvE 2/89) zur Parteienfinanzierung entschieden, dass „Spenden an politische Parteien […] nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig sind. Gefahren für den Prozess der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können beugt Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG vor, der den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben.“ Entsprechend den Vorschriften des Parteiengesetzes hat die FDP diese Spenden dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich angezeigt (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613151.pdf).

Die vorgebrachten Behauptungen über einen Zusammenhang zwischen Spenden an die FDP und politischen Entscheidungen entbehrend jeglicher Grundlage. Zeitlich weit vor den Spenden der Substantia AG forderte die FDP einen ermäßigten Steuersatz für Gastronomie und Hotellerie. Die Bundespartei hat diese Forderung in ihrem Programm „Arbeit hat Vorfahrt“ zur Bundestagswahl
2005 (http://files.liberale.de/fdp-wahlprogramm.pdf) erstmals und damit lange vor der besagten Spende aufgenommen. CDU/CSU und FDP initiierten von 1999 bis 2003 insgesamt vier Bundestagsdebatten, in der sie die Regierung Schröder aufforderten, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Beherbergung und Gastronomie einzuführen. 

Wir sind die einzige Partei, die eine klar mittelstandsorientierte Politik betreibt. Gerade für die Grenzregion Aachen ist ein unterschiedlich hoher Steuersatz für die Gastronomie und das Hotelgewerbe ein entscheidender Wettbewerbsnachteil. Der Tourismussektor ist dabei eine der wichtigsten Dienstleistungs- und Wachstumsbranchen mit zahlreichen Arbeits- und
Ausbildungsplätzen. Dies sieht auch der Hotelverband Deutschland so (http://iha-hotelfuehrer.de/uploads/aktuelles/broschuere_initiative_7.pdf). 

Darüber hinaus ist die Forderung der FDP, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für das Übernachtungsgewerbe einzuführen, kein Irrweg oder Alleingang. Bereits 22 Mitgliedstaaten der EU haben diesen ermäßigten Steuersatz eingeführt. In anderen EU-Ländern wird die Mehrwertsteuer demnach schon längst als Mittel der Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung gesehen und eingesetzt. 1998 forderte die SPD in ihren tourismuspolitischen Leitlinien „ein europaeinheitlicher halbierter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie anzustreben, um derzeit bestehende Wettbewerbsverzerrungen abzubauen“, 2006 forderten die Grünen unter anderem im Bayerischen Landtag (Drs. 15/4595) einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für die Hotellerie. Auch die Linke forderten in ihrem Wahlprogramm 2009 den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf „arbeitsintensive
Dienstleistungen der Hotellerie und Gastronomie“ (http://die-linke.de/fileadmin/download/wahlen/pdf/485516_LinkePV_LWP_BTW09.pdf). 

Petra Müller MdB